Das Prüfprotokoll ist der Nachweis jeder Prüfung. Die Messung vor Ort dauert oft nur wenige Minuten, das Protokoll muss dagegen Jahre später im Revisions- oder Schadensfall bestehen. Dieser Beitrag nennt die Angaben, die ein Protokoll enthalten sollte, und die typischen Fehler, die seine Beweiskraft mindern.

Pflichtangaben

Ein Prüfprotokoll nach DIN EN 50699 und DIN EN 50678 sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Eindeutige Gerätekennzeichnung: Einmalige Identifikationsnummer (Inventar- oder Seriennummer) anstelle vager Beschreibungen wie „Bohrmaschine, blau“.
  • Prüfdatum: Das genaue Datum der Prüfung.
  • Angewandte Norm: Exakte Nennung der Normgrundlage (DIN EN 50699 für die Wiederholungsprüfung, DIN EN 50678 für die Prüfung nach Instandsetzung).
  • Detaillierte Sichtprüfung: Einzelergebnisse pro Prüfpunkt (Gehäuse, Leitung, Stecker, Zugentlastung) statt pauschaler Sammelhaken.
  • Konkrete Messwerte mit Einheiten und Bewertung: Der gemessene Wert (z. B. „0,12 Ω“) und das Ergebnis je Messung anstelle bloßer „In Ordnung“-Vermerke.
  • Sicherheitstechnische Gesamtbewertung: Eindeutiges Prüfurteil (bestanden, Mängel behoben oder nicht bestanden).
  • Nächster Prüftermin: Eine konkrete Frist, abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung.
  • Prüfende Person: Name und Qualifikation der prüfenden Elektrofachkraft (EFK / befähigte Person) nebst Signatur.
  • Eingesetztes Messgerät: Hersteller, Gerätetyp und Seriennummer für die messtechnische Rückführbarkeit.

Die fünf typischen Fehler

1. Keine eindeutige Gerätereferenz

Eine Angabe wie „Winkelschleifer, Werkstatt“ kennzeichnet nichts, sobald mehrere gleichartige Geräte im Betrieb vorhanden sind. Ohne dauerhafte Kennzeichnung per ID, Barcode oder QR-Code lässt sich keine lückenlose Prüfhistorie abbilden, und Prüfungen stehen isoliert ohne Bezug zueinander.

2. Häkchen ohne Werte

Ein gesetztes Häkchen behauptet lediglich, dass eine Messung in Ordnung war, belegt jedoch nicht deren tatsächliche Durchführung. Sachverständige und Revisoren fordern nachvollziehbare Zahlenwerte. Erst gemessener Wert, Einheit und Bewertung machen aus einem Vermerk einen belastbaren Nachweis.

3. Messgerät nicht festgehalten

Fehlt die Dokumentation des verwendeten Prüf- und Messgeräts, ist die messtechnische Rückführbarkeit unterbrochen. Bei Audits oder Rechtsstreitigkeiten kann das gesamte Protokoll angezweifelt werden, da unklar bleibt, ob ein kalibriertes und geeignetes Messmittel eingesetzt wurde.

4. Protokoll im Ernstfall nicht auffindbar

Ein Protokoll, das in Ordnern im Firmenfahrzeug oder in unübersichtlichen Ablagen lagert, hilft im Ernstfall nicht weiter. Der Betreiber muss den Prüfnachweis nach der Betriebssicherheitsverordnung vorlegen können. Dafür sollten die Unterlagen je Gerät schnell auffindbar sein.

5. Nachträgliche Änderungen bleiben unsichtbar

Nachträglich editierbare Dokumente wie Word- oder Excel-Dateien lassen sich jederzeit unbemerkt modifizieren. Das mindert die Beweiskraft im Streitfall erheblich: Eine berechtigte nachträgliche Korrektur lässt sich optisch nicht von einer Manipulation unterscheiden. Besser ist ein Verfahren, bei dem Korrekturen erkennbar bleiben und sich das Dokument mit einem gespeicherten Datensatz vergleichen lässt.

Was Eleqta davon abdeckt

Diese Fehler sind meist Prozessmängel und keine Nachlässigkeit Einzelner. Eleqta geht sie so an: Jedes Gerät hat eine Referenz-ID und eine Prüfhistorie. Das Protokoll enthält die Messwerte mit Bestanden oder Nicht bestanden, die Grenzwerte der Norm stehen als Hinweis neben den Messfeldern. Das verwendete Messgerät gehört zur Prüfung. Protokolle sind je Gerät und Kunde auffindbar. Jedes Protokoll trägt eine Verifizierungs-ID mit QR-Code. Über verify.eleqta.de lässt sich das Papier mit dem gespeicherten Datensatz vergleichen. Korrekturen sind möglich und über die Revisionsnummer auf dem Dokument erkennbar, ab dem Tarif Professional zusätzlich im Audit-Log.